Ein Schreib- und Telefontipp:

Rückruf bei besetzt

Rueckruf bei besetzt

Rückruf bei Besetzt. Schluss mit wiederholtem Anwählen! Ihr Telefon klingelt automatisch, wenn der Anschluss wieder frei ist! Und das Beste: Diese Funktion ist kostenfrei.

   So einfach funktioniert’s:
   · R-Taste drücken
   · Sonderwählton abwarten
   · Tastenfolge *37# drücken

Das schreibt uns die Telekom, groß und rot auf der Rückseite des Rechnungsbriefumschlags.
   Toll ist das, es klappt hervorragend, bei Analog- und ISDN-Anschlüssen, und doch hat diese Mitteilung der Telekom einen Fehler, den ich mir erlaubt habe, gleich hineinzukorrigieren: besetzt muss klein geschrieben werden (In diesem vollständigen Satz nach dem Doppelpunkt eigentlich groß ...). »Es kommt – auch wenn es sich syntaktisch etwas schwierig darstellt – die Kleinschreibung in Frage: ›bei besetzt‹. Keine Substantivierung ist erkennbar (etwa ›das Besetzt‹), anders natürlich als bei ›Besetztzeichen‹, ›Besetzsein‹. Man könnte sagen,« so schreibt mir dazu weiter Dr. Gerhard Müller von der
Sprachberatung der Gesellschaft für deutsche Sprache, »dass hier an die Stelle eines normalerweise zu erwartenden Substantivs ein Adjektiv getreten ist (›besetzt‹). Analoge Fälle sind denkbar: ›... bei frei‹, ›bei geschlossen‹. Oder auch: ›durch dick und dünn gehen‹, ›ich kenne ihn von klein auf‹, ›über kurz oder lang‹ und andere.«

Jetzt noch den technischen Telefontipp von mir: Bei vielen ISDN-Anlagen und in ganzen Ländern wie Italien geht das Ganze auch durch einfaches Drücken der 5 in das Besetztzeichen hinein. Der etwas kompliziertere Befehl *37# müsste ebenfalls klappen, selbst in Österreich und der Schweiz.
   Abbestellen, also stornieren können Sie den Rückruf übrigens mit #37#. Doch erstens wartet das System meist nur eine bestimmte Zeit, zum Beispiel dreißig Minuten, auf das Freiwerden des Anzurufenden, und zweitens passiert nichts, wenn Sie den Rückruf versäumen: Dann klingelt es bei Ihnen vergebens, wenn Sie nicht abheben, und das auch nur eine Zeit lang, beispielsweise fünfzehn Sekunden. Kosten tut das, wie gesagt, nichts. Auch wenn Sie abheben und den Rufton hören (gerade so als hätten Sie selbst gewählt – ein sonderbares Gefühl!) können Sie schnell noch auflegen, wenn sich das Gespräch erübrigt hat. (Es gibt noch den Befehl *#37# um festzustellen, ob man einen Rückruf bei besetzt offen hat.)

Ja, noch etwas: Dieselbe Befehlsfolge geht oft auch dann, wenn sich der Anzurufende nicht meldet, also: »Rückruf bei Nichtmelden« probieren! – Und bitte den möglichen »Rückruf bei Nichtmelden« genau so schreiben, denn wie mailt Dr. Gerhard Müller wieder so treffend? »Hier lässt sich sicherlich die substantivische Bildung ›(das) Nichtmelden‹ (analog ›Nichtmeldung‹) denken – und entsprechend käme die Großschreibung bei Zusammenschreibung in Betracht.«

Telekom-Bedienungsanleitung (211 kByte): www.Telekom.De/dtag/downloads/t/t-net-bed.pdf

Rückruf bei besetzt in Deutschland, Österreich, der Schweiz (Ein- oder Ausschalten je 20 Rappen), in Italien.

Telefonisch erreichbar ist die Sprachberatung der Gesellschaft für deutsche Sprache (Spiegelgasse 13, D-65.183 Wiesbaden) montags bis freitags von 9 Uhr bis 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter 0190 870065 (1,86 Euro die Minute). Mitglieder, Behörden und Ratsuchende aus dem Ausland wählen die zentrale Rufnummer der GfdS: +49 (0)61199955-0.

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Fritz@Joern.Dewww.Joern.De – ©Fritz Jörn MMIII
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